Urlaub mit dem Hund
Ich störe hier niemanden

Unser ca. 500 m² großes Grundstück bietet jede Menge Freiheit für Ihren Vierbeiner, denn hier darf er sich frei bewegen und nach Herzenslust herumtoben. Für Spaziergänge gibt es gleich nebenan Wald und Wiese.

Wichtig!
Beachten Sie bitte das Landeshundegesetz für NRW. Es betrifft insbesondere die Anleinpflicht für 40/20 Hunde sowie die Maulkorbpflicht für sogenannte Listenhunde. Im Ferienpark jedoch wird sich niemand daran stören, wenn Ihr Hund erzogen ist und Ihnen ohne Leine folgt.

